Pünktlich …

Alle Morde wieder

Alle Morde wiederNein, keine Sorge, ihr seid noch nicht zu spät. Bis Weihnachten ist es noch ein bisschen hin. Aber es soll ja Leute geben, die – anders als ich – Weihnachtsgeschenke nicht erst auf den letzten Drücker besorgen. Die sind vielleicht jetzt schon auf der Suche nach dem einen Geschenk, das noch fehlt. Daher heute schon mein Tipp, wie ihr gleich mit einem Streich mehr als ein Dutzend meiner Kollegen in zum Anlass passender Weise an den oder die zu Beschenkende(n) bringen könnt. Richtig: Es geht um eine der vielen Weihnachtsanthologien, die jedes Jahr auf den Markt kommen. Aber diese ist in zweierlei Hinsicht besonders: Zum einen habe ich sie gelesen und kann sie daher empfehlen, zum anderen ist sie gar nicht neu auf dem Markt. Ich stellte sie letztes Jahr schon kurz vor, dieses Jahr gibt es sie nun auch als Taschenbuch, womit sie sich umso besser als Geschenk obendrauf oder für diejenigen eignet, deren Wert sich nicht in großen Euroscheinen messen lässt.

Große Namen wie Ursula Poznanski, Wulf Dorn oder Claudia Toman sorgen außerdem dafür, dass ihr Spannung und Qalität verschenkt. Klar, in einer Anthologie werden nie alle Geschichten gleich gut gefallen, aber hier haben wir es durchweg mit versierten Schriftstellern zu tun, die mit ihrem Können Weihnachten einen blutigen Anstrich geben.

Alle Autoren: Ursula Poznanski, Felicitas Mayall, Nicola Förg, Inge Löhnig, Sandra Lüpkes, Ann Cleeves, Regula Venske, Claudia Toman, Wulf Dorn, Isolde Sammer, Fran Ray, Leena Lehtolainen und Katharina Gerwens.

Ihr findet die Bücher, die unter der Herausgabe von Uta Rupprecht bei Wunderlich erschienen sind, natürlich überall im Buchhandel.

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Vertrag dich: Hauptsache netto

© Franck Boston
© Franck Boston

Weiter geht es im Vertragspoker. Vorweg sei gesagt, dass die Artikel von mir nach bestem Wissen und Gewissen verfasst werden. Aber ich bin kein Jurist. Im Streitfall könnt ihr euch also weder auf mich noch auf meine Ausführungen hier berufen.

In §4 des Normvertrags wird das Absatzhonorar für Verlagsausgaben verhandelt. Es geht also um die Hauptvergütung, das Honorar, das der Autor für die vom Verlag verkauften Ausgaben seines Werkes erhält.

Es sind drei Vergütungsmodelle vorgesehen, die alle auf der Auszahlung von Tantiemen beruhen. Nicht vorgesehen ist dagegen eine Pauschalvergütung, die nicht zu Unrecht unüblich ist.

Tatsächlich ist ein einmaliges pauschales Honorar für den Autor natürlich nur dann sinnvoll, wenn es mindestens annähernd dem entspricht, was er mittels Tantiemen an den verkauften Büchern hätte verdienen können, während für den Verleger das umgekehrte Interesse gilt, er also darauf spekulieren muss, dass der Bücherverkauf das Honorar mehr als deckt. Dem Autor, der sich dennoch Vorteile durch ein Pauschalhonorar verspricht, kann man daher nur raten, sich vertraglich derart abzusichern, dass bei einem Verkauf, der die Erwartungen übertrifft, nachverhandelt wird. Möglich ist natürlich auch, entsprechende Regelungen von vornherein im Ausgangsvertrag festzuhalten.

Drei Modelle

Die drei Modelle, die dem Normvertrag entsprechen, sehen alle eine prozentuale Beteiligung des Autors vor. Und zwar am:

  1. Nettoladenpreis:
    Der Nettoladenpreis ist der Preis, zu dem das Buch im Buchhandel angeboten wird abzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit sieben Prozent).
    Kostet ein Taschenbuch im Handel 10 Euro, beträgt der Nettoladenpreis 9,30 Euro. Der Autor verdient also bei einer prozentualen Beteiligung von fünf Prozent an jedem verkauften Exemplar knapp 0,47 Euro.
    Meiner Meinung nach sollte der Autor dieses Vergütungsmodell allen anderen vorziehen. Nicht nur, weil er bei den anderen sehr darauf achten muss, dass er nicht übervorteilt wird. Geht alles sauber zu, kann er am Ende gleich gut oder schlecht verdienen wie beim Nettoladenpreis-Modell. Allerdings ist dieses eben für ihn das nachvollziehbarste. Der Nettoladenpreis bleibt immer der gleiche und ist von keinen weiteren Faktoren abhängig, egal bei welchem Händler das einzelne Exemplar verkauft wird, egal ob online oder im stationären Buchhandel.
  2. Nettoverlagsabgabepreis:
    In diesem Fall dient als Berechnungsgrundlage nicht der Ladenpreis, sondern der Preis, zu dem der Verlag das Buch an den Buchhandel abgibt. Vom Ladenpreis wird also der Händlerrabatt abgezogen. Da der durchaus bei rund 40 bis 50 Prozent (manchmal mehr) liegen kann, fällt der Betrag, an dem der Autor beteiligt wird, entsprechend geringer aus.
    Ergo muss der darauf achten, dass dies durch eine höhere prozentuale Beteiligung ausgeglichen wird.
  3. Nettoumsatzbeteiligung:
    Dieses Vergütungsmodell entspricht letztendlich weitgehend dem Nettoverlagsabgabepreis. Der Autor wird am um die gesetzliche Mehrwertsteuer verminderten Umsatz beteiligt, den der Verlag im Abrechnungszeitraum mit dem Werk des Autors macht.
    Auch hier gilt es zu beachten, dass die geringere Bemessungsgrundlage durch eine höhere prozentuale Beteiligung ausgeglichen wird.

Ich wiederhole es noch einmal: Das Bestreben des Autors sollte dahingehen, einen Vertrag mit dem Vergütungsmodell 1 abzuschließen. Beide Alternativen entsprechen letztlich dem Versuch, die Rabattschlachten im Buchhandel auf den Autor abzuwälzen. Eine interessante Diskussion zu eben diesem Thema findet man auch im Montségurforum.

Wie hoch sollten die Prozente sein?

Die prozentuale Beteiligung des Autors wird im Normvertrag nicht geregelt. Es gibt allerdings Vergütungsempfehlungen des VS. Demnach liegt der Richtwert bei zehn Prozent bei Hardcovern und fünf Prozent bei Taschenbüchern, jeweils mit einer Staffelung nach oben bei hohen Verkaufszahlen.

In der Praxis darf die Beteiligung gern höher ausfallen, fällt sie niedriger aus, sollte dies von Verlagsseite etwa durch einen erhöhten Marketingaufwand (z.B. bei Debütanten) gerechtfertigt werden. Einzelheiten dazu findet man in den oben verlinkten Empfehlungen des VS.

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Vertrag dich: Verlagspflicht

© Franck Boston
© Franck Boston

Weiter geht es im Vertragspoker. Vorweg sei gesagt, dass die Artikel von mir nach bestem Wissen und Gewissen verfasst werden. Aber ich bin kein Jurist. Im Streitfall könnt ihr euch also weder auf mich noch auf meine Ausführungen hier berufen.

In §3 des Normvertrags verpflichtet sich der verlegende Vertragspartner, das Werk zu vervielfältigen,  zu verbreiten und dafür angemessen zu werben.

Dabei gelten die Werbemaßnahmen als angemessen, die dem Vertragszweck (dem Vervielfältigen und Verbreiten des Werkes) und dem Standard vergleichbarer Ausgaben im Verlagsbuchhandel entsprechen. Gleiches gilt für Ausstattung, Buchumschlag, Auflagenhöhe, Auslieferungstermin und Ladenpreis.

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Kobo: E-Book-Konkurrenz für Amazon

Die folgende Pressemeldung stammt von pte:

Amazon Deutschland bekommt E-Book-Konkurrenz

Kobo startet mit 80.000 Titeln Frontalangriff auf Kindle
Foto: flickr.com, Annie Mole
Leser: Erhalten größeres Digital-Angebot (Foto: flickr.com, Annie Mole)

Toronto/München (pte085/13.07.2011/13:45) – Eine schwergewichtige Konkurrenz hat Online-Händler Amazon im deutschen E-Book-Geschäft bekommen. Mit Kobo legt hierzulande ein weltweit bereits führender Anbieter einer Kindle-Alternative los. Wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte, erweitert es sein Angebot gleich um 80.000 deutschsprachige Titel. Amazon startete vor wenigen Monaten im Vergleich nur mit 25.000 deutschen Büchern (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20110421019 ). Bei insgesamt rund 2,4 Mio. E-Books betritt Kobo den Markt in der Bundesrepublik als nunmehr größter Anbieter.

„Die deutschen Inhalte stammen von unserer Vertriebsplattform Libreka“, heißt es vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf Nachfrage von pressetext. Selbst erklärtes Ziel ist es, möglichst viele nationale und internationale Handelspartner mit E-Books zu beliefern. Auf das Portfolio können alle Anbieter und Online-Shops zugreifen, um „vom digitalen Markt zu profitieren“. Mit Amazons Kindle sind die Libreka-Formate E-Pub und PDF mit DRM allerdings nicht kompatibel.

Apps und E-Reader

Global hat es Kobo laut eigenen Angaben auch ohne Deutschland-Präsenz bereits auf über 4,2 Mio. Kunden gebracht. Das Portfolio des Unternehmens bildet hierzulande bald das gesamte Spektrum des digitalen Lesens ab. Neben einem eigenen E-Reader, dem „eReader Touch“, bringt Kobo auch die Apps für Smartphones und Tablets in deutscher Fassung gleich mit. iOS- und Android-Versionen sind bereits zum Start erhältlich – RIMs PlayBook soll folgen.

In der Bundesrepublik entwickelt sich das E-Book- und E-Reader-Geschäft – anders als etwa in den USA – nur schleppend. Kobo will das digitale Lesen jedoch „auf immer mehr Plattformen und in immer mehr Länder bringen“, betont CEO Michael Serbinis. So stehen etwa Spanien, Frankreich, Italien und die Niederlande und lokale Inhalte in ihren jeweiligen Landessprachen auf dem weiteren Expansionsplan der Kanadier.

Auf der Suche nach dem OYO

Es ist ganz eindeutig: E-Books sind im Aufwind! Wie sonst ließe sich erklären, dass der Buchhandelskette Thalia ein Lesegerät für ebensolche elektronischen Bücher entwendet wurde, das auf den kafkaesken Namen OYO hört?

Die verzweifelten Buchverkäufer haben aus diesem Grund einen Aufruf gestartet und wenden sich damit an all jene, die glauben, mittels logischer Schlüsse den Tätern auf die Spur kommen zu können.

Game Start

Ab Freitag dürft ihr euch als Top-Ermittler erweisen und gleichzeitig auf eine hohe Belohnung hoffen:

Thalia Krimisommer

Der Sommer wird spannend:
Thalia präsentiert auf Facebook ein Krimirätsel, dessen Lösung nur mit Hilfe der User möglich ist.

Mission:
Bei Thalia wurde ein OYO gestohlen, die Facebook-­‐Fans begeben sich auf Verbrecherjagd. Knifflige Fragen warten darauf, richtig beantwortet zu werden. Wer sich behauptet und viele Punkte einsammeln kann, hat die Chance auf den Wochensieg und eine kleine Überraschung. Gespielt werden kann auf den Facebook-­‐Seiten von Thalia Österreich, Deutschland und Schweiz.

Auf der Spur:
Insgesamt 6 Wochen lang wird der Krimisommer dauern und durch ebenso viele Levels führen. Jeden Freitag startet das neue Level, los geht‘s am Freitag, 15. Juli.

Geschafft:
Am Ende jeden Levels winken tolle Preise! Wer bis zum Ende des gesamten Krimisommers die meisten Fragen richtig beantwortet und viele Punkte eingeheimst hat, kann eine Reise gewinnen – in die Krimihauptstadt London!

Zum Spiel:
Österreich: http://www.facebook.com/thalia.at
Deutschland: http://www.facebook.com/thalia.de
Schweiz: http://www.facebook.com/thalia.ch

Level 6

Jugend hat keinen Sinn für Goethe & Co

Rezitator Lutz Görner: Mit Lyrik lässt sich kein Geld verdienen

Bücherregal: Lyrische Werke lässt die Jugend stehen (Foto: pixelio.de/Siegfried Fries)

Berlin/Weimar (pte/17.09.2010/13:30) – Die Umsätze von Lyrik-Bänden im Buchhandel sinken seit Jahren. „2007 machte der Umsatz im Bereich Lyrik noch 1,8 Prozent vom Gesamtumsatz des deutschen Buchhandels aus, mittlerweile sind es nur noch rund 1,2 Prozent“, so ein Sprecher des Börsenvereins des deutschen Buchhandels auf Anfrage von pressetext.

Für Deutschlands bekanntesten Rezitator Lutz Görner liegt der Grund unter anderem an dem Überfluss an Medien: „Die jungen Leute heutzutage haben andere Probleme, als die jungen Leute vor dreißig Jahren. Damals hatten sie noch keinen Computer und Computerspiele, noch kein Handy, keine Klingeltöne, kein Wikipedia, kein Internet. Die hatten nur Fernsehen und LPs.“

Früher sei der Wunsch, sich mit Lyrik auseinanderzusetzen, größer gewesen. „Viele Leute sind in meine Vorstellungen gekommen oder ich bin in die Schulen gegangen. Das wurde mir manchmal schon fast ein bisschen zuviel“, erzählt Görner im pressetext-Interview.

Bewusstsein für Kunst muss sich erst entwickeln

Heutzutage sei kein Platz für Schiller, Goethe und Co meint der Rezitator. „Wenn man so lange Schule hat und dann fünf Stunden im Schnitt vor dem Fernseher oder Computer sitzt, dann ist ja auch nicht mehr so wahnsinnig viel Zeit. Aber das wird auch mal wieder anders.“ Das Bewusstsein für Kunst müsse sich auch erst entwickeln.

„Was will ein Elfjähriger mit einem Liebeslied von Verdi anfangen? Damit ist sein Gefühlshaushalt überfordert. Der hört sich lieber Tokio Hotel an. Das ändert sich dann mit dem Alter und irgendwann merkt man, dass es noch so etwas wie Kunst gibt“, ist sich Görner sicher.

Als Dichter braucht man die richtige Frau

Görner, der u.a. Theaterwissenschaft, Kunstgeschichte und Philosophie studiert hat, ist vielen Deutschen und Österreichern bekannt durch seine Fernsehserie ‚Lyrik für alle‘. Über 17 Jahre wurde sie jeden Sonntagmorgen um fünf nach neun in Zusammenarbeit mit dem ORF bei 3sat ausgestrahlt. Mit Lyrik allgemein könne nie jemand wirklich Geld verdienen. Als Rezitator könne er jedoch nicht klagen.

Dichter hätten es schwerer, da die Auflagen von Gedichtbänden zu gering seien. „Von einer 2.000er-Auflage, bei der man auch nur zehn Prozent vom Händlerabgabepreis bekommt, kann man ja nicht mal die Miete zahlen. Wenn man heutzutage Dichter sein will, muss man sich die richtige Frau, mit einem festen Job aussuchen“, scherzt Görner.

Nach wie vor tourt Görner durch Deutschland und ist im Oktober erstmals mit seinem Schiller-Programm „Opiumschlummer und Champagnerrausch“ auch in Österreich zu Gast (22. Oktober Wien; 24. Oktober Wels). Nächsten Montag, 20. September 2010, widmet er sich ab 19 Uhr im Berliner Café Einstein Unter den Linden, gemeinsam mit Gerald Uhlig und „Deutsch-Rapper“ Curse im Rahmen einer Buchvorstellung der Frage, ob „Deutsche Lyrik – verstaubt oder zeitlos?“ ist. Infos hierzu unter http://www.beingoo.de/lyrik.

(pressetext)

Was heißt „in den Buchhandel“?

Meines Wissens zum zweiten Mal kooperiert Tchibo mit BOD. Auch das aktuelle Angebot ist eigentlich eine nette Sache.

Der Tchibo-Kunde kann für 39,90 Euro einen Gutschein erwerben, mit dem er sein eigenes Buch bei BOD in Auftrag geben kann.
Vielleicht um endlich mal die gesammelten eigenen Rezepte in eine ansprechende Form bringen zu können, um sie zu verschenken. Oder um eine gedruckte Familienchronik anzulegen. Schön wäre es auch, die eigenen Gedichte endlich mal zwischen echten Buchdeckeln wiederzufinden. Und möglicherweise freut sich die Familie auch über einen Krimi oder eine Fantasygeschichte, die man sich ausgedacht hat.

Ja, wenn alles gut geht, springt vielleicht sogar ein neuer Bestseller dabei raus, der die Ladentische in den Buchhandlungen neu befüllt! Nicht nur, dass Tchibo das ausdrücklich als Möglichkeit einschließt, sie erklären sogar, wie das funktioniert. In dem Angebot heißt es nämlich:

„Wir bringen Ihr Buch in den Buchhandel!
Nach der Freigabe Ihres Titels sorgen wir dafür, dass er flächendeckend im deutschsprachigen Buchhandel mittels einer ISBN-Nummer erhältlich ist.“

Mehr noch:

„Ihr Bucherfolg mit null Abwicklungsaufwand! Wir bringen Ihr Buch zum Leser, indem wir die Abwicklung mit dem Buchhandel erledigen. Sie erhalten dann für jedes verkaufte Exemplar das volle Honorar.“

Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Mit diesen Zitaten ist rechtlich alles in Ordnung. Der Kunde bekommt nicht weniger (und nicht mehr) als auf der Verpackung draufsteht.

Allerdings wird hier beim eher unbedarften Kunden eine Hoffnung geschürt, die eben doch zumindest realitätsfern ist. Der dürfte nämlich schnell mal „Buchhandel“ mit „in den Buchläden“ verwechseln und „erhältlich“ mit vorrätig“.

Tatsächlich ist ein Buch, sobald es eine ISBN besitzt, überall im Land und im Internet bestellbar, aber damit es bestellt wird, müssen die Leser erst einmal davon wissen.
Ein lieber Kollege brachte in etwa den folgenden Vergleich: Es wäre dasselbe, wenn ich dir anbieten würde, dass jeder, der mich von sich aus deswegen anruft, deinen Müll bei mir kaufen könnte, und behauptete, ich hätte damit deinen Müll in den Handel gebracht.

Ein bisschen drastisch sicher der Vergleich, aber Übertreibung macht ja bekanntlich anschaulich.

Nun sagte ich zu Beginn, es sei doch eigentlich ein nettes Angebot. Und das meine ich auch so, denn für jeden, der keine weitergehenden Ambitionen hat oder zumindest das Angebot, seinen Nutzen und seine Schwächen genau einschätzen kann, entspricht es im Wesentlichen BOD Classic (ebenfalls 39,90) und ist damit ein faires Angebot.

Schade ist nur, dass BOD, bisher eigentlich als fairer Dienstleister, der mit offenen Karten spielt, geltend, durch derartige Werbestrategien in ein Licht gerückt wird, in dem auch die schwarzen Schafe der Branche, die Pseudoverlage stehen. Das hätte man dort eigentlich nicht nötig.

Wollen Leser andere Bücher lesen?

Annette Scholonek veröffentlicht die Ergebnisse ihrer aktuellen Online-Umfrage, die sich mit der Zufriedenheit der Leser mit dem Angebot in der Buchhandlung beschäftigt. Was die Umfrage über das Angebot und die Auswahl der Verlage aussagt, gerade in Bezug auf die Ausgangsthese, dass möglicherweise die falschen Autoren veröffentlicht werden, mag jeder selbst einschätzen.

Hier geht es zu der Studie.