Vertrag dich: Herausgeber und Autoren

© Franck Boston
© Franck Boston
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Ach ja, die Blogpause hat mich etwas durcheinandergebracht. Es steht ja noch eine Folge aus, die ich nun nachschieben will. Ein letztes Mal sei gesagt, dass die Artikel von mir nach bestem Wissen und Gewissen verfasst werden. Aber ich bin kein Jurist. Im Streitfall könnt ihr euch also weder auf mich noch auf meine Ausführungen hier berufen.

Bei diesem Thema wenden wir uns vom üblichen Normvertrag ab. Denn dort, das sei einmal ausdrücklich gesagt, geht es um Einzelwerke. Mancher Autor ebenso wie mancher engagierte Verleger orientiert sich auch bei Anthologien, in denen mehrere Autoren veröffentlichen, am Normvertrag, da passt es dann aber nicht wirklich. Und tatsächlich bietet der VS auch spezielle Musterverträge für Anthologien an.

Wer dort nachschaut, dem wird auffallen, dass es zwei Ausführungen gibt: eine für Autoren, eine für Herausgeber. Das hat gute Gründe, denn während der Autor nur einen Teil zum Gesamtwerk beisteuert, vertritt der Herausgeber das Gesamtwerk, steht also zum Verlag wie ein Autor mit einer Einzelpublikation. Ist er gleichzeitig mit einem eigenen Beitrag vertreten, sollte er also einen Herausgeber- und einen Autorenvertrag abschließen.

Das Werk des Herausgebers ist also die Anthologie als Gesamtwerk, er liefert als Manuskript die zusammengestellten Autorentexte sowie eventuelle Vor-, Nachwörter und sonstige Ergänzungen. Sein Vertrag betrifft dieses Gesamtwerk. Die Verwertungsrechte (Verlagsrecht) werden hier in der Regel exklusiv, also ausschließlich vergeben. Verständlich, denn es wäre für den Verlag höchst unschön, würde der Herausgeber die Anthologie in dieser Zusammenstellung weiteren Verlagen anbieten oder sie selbst weiterverwerten.

Verwertbare Beiträge

Zusätzlich schließt jeder einzelne Autor mit dem Verlag einen Vertrag über sein beigesteuertes Einzelwerk ab. Und hier, das ist der wichtigste Punkt, um den es mir hier geht, sollten die Rechte, wie im Mustervertrag empfohlen, nicht exklusiv (einfaches Verlagsrecht) vergeben werden. Somit kann sich der Autor die Möglichkeit bewahren, sein ja zumeist kürzeres Werk auch in anderen Anthologien, Zeitschriften oder einem Sammelband eigener Werke zu verwerten. Schließlich werden Anthologien in der Regel nicht wegen eines einzelnen Beitrags gekauft. Und die Rechte für das Gesamtwerk liegen ja exklusiv beim Verlag.

Dennoch wird es vorkommen, dass sich Verlage für eine gewisse Zeit (ein- bis zwei Jahre) auch für die Einzelbeiträge das exklusive Verlagsrecht sichern wollen. Die Befristung und eine entsprechend hohe Vergütung vorausgesetzt halte ich das für durchaus in Ordnung. Womit wir zum Honorar kommen.

Honorierte Arbeit

Dass Autoren für ihre Arbeit nicht bezahlen sollten, dass also jedes Angebot eines sogenannten Verlages, sich Veröffentlichungsraum in einer Anthologie kaufen zu dürfen oder überhaupt irgenwelche Unkostenbeiträge zu leisten, unseriös ist, muss ich hier hoffentlich nicht erneut betonen.

Allerdings gehen die Meinungen darüber, ob Seriösität davon abhängt, dass der Autor eines Anthologiebeitrags entlohnt wird, auseinander. Es ist ein schwieriges Feld, nicht zuletzt weil die in beide Richtungen kostenlose Veröffentlichung im Kleinverlagsbereich (auch bei durchaus engagierten Kleinverlegern) alles andere als eine Seltenheit ist.

Manche Autoren wissen es nicht besser, manche sind gerade zu Beginn einfach dankbar für die Chance, überhaupt veröffentlichen zu dürfen (ging mir auch so), anderen bieten die meist geringen Verdienstmöglichkeiten mit derartigen Veröffentlichungen einfach nicht genug Anreiz, um die Teilnahme an einer Anthologie  davon abhängig zu machen. Nachvollziehbar, wie ich finde.

Andererseits ist noch der kürzeste Text, mag er mir beim Schreiben noch so viel Vergnügen bereiten, durch eine Arbeitsleistung erbracht, die honoriert werden will. Und jeder Anthologiebeitrag hat gleichzeitig Anteil daran, dass der Verlag durch die verkauften Bücher Einnahmen hat. Argumente, die sich in irgendeiner Form auf die geringe Größe des Verlags, der (noch) nicht in der Lage dazu sei, Honorare zu zahlen, beziehen, sind in Wirklichkeit recht schwache. Wer ein Unternehmen gleich welcher Art gründet, muss sich eben auch und nicht zuletzt Gedanken darüber machen, ob und wie er die Personalkosten stemmen kann. Und es gibt ja auch die Kleinverlage, die beweisen, dass es funktioniert.

Gut, letztlich sind jedem Autor solche Entscheidungen selbst überlassen. Und spätestens, wer die Möglichkeit bekommt, in einer der verhältnismäßig seltenen Anthologien mittlerer und größerer Verlage zu veröffentlichen, wird sich um die Vergütung kaum noch Sorgen machen müssen.

Zwei Modelle sind üblich:

  1. Eine Umsatzbeteiligung durch Tantiemen, die zwischen den beteiligten Urhebern (Herausgeber und Autoren) aufgeteilt wird. Die Aufteilung erfolgt dabei häufig entsprechend der jeweiligen Seitenanzahl, die der einzelne Beitrag umfasst. Anders als beim Normvertrag schreibt der Mustervertrag hier eine konkrete prozentuale Beteiligung von zehn Prozent vom Nettoladenverkaufspreis vor. Es ist aber eben nur ein Mustervertrag. Trotzdem sicher zur Orientierung interessant.
  2. Ein festes Auflagenhonorar, das mit eventuellen weiteren Auflagen steigt. Das Honorar ist oft an die angefangene Druckseite gebunden. Bei einer Geschichte von 9,5 Druckseiten und einem Seitenhonorar von 12 Euro bei der ersten Auflage würde also ein Honorar von 120,- Euro herauskommen. Dieses Honorar ist ein garantiertes Mindesthonorar und wird vom Verlag vorgestreckt.

Einige Empfehlungen seien mir zum Abschluss noch erlaubt:

  • Belegexemplare (Freiexemplare) sind weder Geschenk noch Honorar, sondern gesetzlich vorgesehen!
  • Ebenso sollte man nicht in Dankbarkeitsausbrüche verfallen, wenn man die fertige Anthologie zum bevorzugten Autorenrabatt beziehen darf.
  • Abnahmeverpflichtungen sind letztlich ein versteckter Druckkostenzuschuss und gelten damit nicht als seriös.
  • Schau dir den Mustervertrag genau an. Wo ein konkretes Vertragsangebot deutlich abweicht (s. o. hinsichtlich des exklusiven Verlagsrechts, aber auch die Abgabe zusätzlicher und unüblicher Nebenrechte, …) sollte der Verlag bereit sein, solche Zugaben zusätzlich ins Honorar einfließen zu lassen. Denn bei aller Freude über eine Veröffentlichung, ein Vertragsangebot ist immer nur eine Verhandlungbasis!

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Schlusskapitel ungeschriebener Romane

Die Geschichtenweber schreiben aus:

The End. Schlusskapitel ungeschriebener Romane

Das letzte Kapitel eines Buches ist das entscheidende. Gefällt es uns, bewerten wir den ganzen Roman wohlwollender und empfehlen ihn weiter. Ist es zu knapp, passt es nicht, so blicken wir nicht sehr glücklich darauf zurück.
Auf den letzten Seiten eines Romans erwarten wir das große Finale, den Spannungshöhepunkt, den Showdown, den Lohn für unsere Mühen, nachdem wir hunderte Seiten durchgehalten haben.
In einem guten Schlusskapitel geschieht deshalb sehr viel. Offene Fragen müssen geklärt, Zusammenhänge offenbart, Handlungsstränge zu einem Abschluss geführt werden. Trotzdem darf es nicht völlig vorhersehbar sein und nur längst Bekanntes wieder aufwärmen.
(Auch) am letzten Kapitel zeigt sich die Qualität eines Autors.

Die Idee:
Was passiert eigentlich, wenn eine Gruppe von Autoren auf die Idee kommt, die Schlusskapitel von Romanen zu verfassen, die es in Gänze niemals geben wird?
Dabei werden Texte entstehen, die einen Spagat schaffen zwischen einem typischen Ende einer Romangattung/eines Genres und einer eigenen Stimme, zwischen einem echten Schlusskapitel und einer eigenständigen Erzählung.

Gesucht werden:

  • Autoren und Konzepte, keine fertigen Texte.
  • Autoren, die sich in einem Genre bzw. einer Romangattung als Leser und/oder Autor gut auskennen und eine Leidenschaft für diese Sparte mitbringen.
  • Autoren, die als Teamspieler bereit sind, auch über ihren eigenen Text hinauszugucken.

Einer Bewerbung sollen beiliegen:

  • kurze Autorenvita
  • Leseprobe von einem aktuellen belletristischen Text
  • Konzept und Ideensammlung für ein Schlusskapitel. Orientierungsgröße für das Schlusskapitel sind 40.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen). Keine Fanfiction!

Kontaktadresse: felix.woitkowski (at) gmx.de

Einsendeschluss: 31.03.2011

Weitere Informationen:
– Die Anthologie wird im Verlag p.machinery (http://www.pmachinery.de) erscheinen; die Produktion (Druck, Bindung) erfolgt durch Books on Demand, Norderstedt.

  • Jeder beteiligte Autor erhält ein Belegexemplar.
  • Die Autoren können beliebig viele Zusatzexemplare zu einem (durch Rg.kopie) nachgewiesenen Einkaufspreis bestellen. Es gibt keine Mindestabnahmeverpflichtung. (Der Preis ist allerdings abhängig vom Buchumfang, so dass er erst später kalkuliert werden kann; er liegt allerdings unter dem offiziellen Ladenverkaufspreis.)

Feldkircher Lyrik bis 15.03.11

Das Theater am Saumarkt veranstaltet den 9. Feldkircher Lyrikpreis.

Mittels einer Jury ausgewählte Texte werden anlässlich einer langen Nacht der Lyrik voraussichtlich am Samstag, dem 26. November 2011 im Theater am Saumarkt, Feldkirch, präsentiert bzw. von den Autorinnen und Autoren selbst dem Publikum vorgestellt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerbungsunterlagen

  • 1. Blatt:
    • Name, Kontaktadresse, Mail-Adresse, Telefonnummer und Bank, Bankleitzahl und Kontonummer der Autorin/des Autors
    • Titel aller eingereichten Gedichte (höchstens 5!)
    • Oben rechts ist eine 5stellige Zahl (z.b. 13572) zu schreiben, die sich auch auf den Textproben oben rechts wieder findet!
  • 2. Blatt: kurzer Lebenslauf, bisherige literarische Tätigkeit, Publikationen
  • Textproben aus bisher unveröffentlichter, deutschsprachiger Lyrik: Mindestens 3 bis max. 5 Gedichte bzw. 1 Gedicht mit maximal 5 Seiten á 35 Zeilen (eineinhalbfacher Zeilenabstand). Werden mehr als fünf Seiten bzw. mehr als 5 Gedichte abgegeben, kann die Einreichung nicht berücksichtigt werden.
  • Die Abgabe der Gedichte muss als Schreibmaschinenniederschrift oder als Computerausdruck erfolgen. Die Gedichte sind fünffach vorzulegen und sind für jedes Jurymitglied (z.B. mittels Büroklammer) zusammenzuheften. Werden die Gedichte nur 1-fach abgegeben, kann die Einreichung nicht berücksichtigt werden.
  • Jede Kopie muss oben rechts mit einer 5stelligen Zahl versehen sein.
  • Keine Originale! – Die Einsendungen können aus arbeitstechnischen Gründen nicht zurückgesendet werden.
  • Textexemplare, welche die Anonymität nicht gewährleisten, finden keine Berücksichtigung.

Ende der Einreichungsfrist: 15. März 2011 (Datum des Poststempels)

Höhe des Lyrikpreises: 1. Preis 1.000 Euro, weiterer 2. und 3. Preis (Höhe noch nicht bekannt).

Es ist vorgesehen, die PreisträgerInnen-Gedichte und eine weitere von der Jury festgelegte Auswahl von Gedichten in einer Lyrik-Anthologie zum Feldkircher Lyrikpreis bei der Edition Art Science zu publizieren. AutorInnen, deren Gedichte in der Anthologie publiziert werden, erhalten ein Belegexemplar.

Die Anthologie wird bei der Verleihung des Feldkircher Lyrikpreises präsentiert.

Vergabe und Information

  • Die Zuerkennung des Lyrikpreises erfolgt auf Vorschlag einer 4köpfigen Jury.
  • Pro Person ist nur eine Einreichung zulässig. Mehrfachbewerbungen werden ausgeschieden.
  • Bisherige PreisträgerInnen sind von erneuten Bewerbungen ausgeschlossen.
  • Auf Grund der Vielzahl der Einsendungen können nur die GewinnerInnen über das Ergebnis schriftlich verständigt werden. Wir freuen uns jedoch sehr, wenn Sie als TeilnehmerInnen des Lyrikpreises mit Ihren FreundInnen, Bekannten und Verwandten am Samstag, dem 26. November 2011 um 20.15 Uhr, die Preisverleihung & Lyriklesung besuchen und laden Sie schon heute herzlich zu dieser Feier mit Buffet ein!

Beachten Sie das diesbezügliche Rahmenprogramm anläßlich des Feldkircher Lyrikpreises auf www.saumarkt.at

Rücksendung der Manuskripte: Die eingesandten Texte von unberücksichtigten Bewerbungen können aufgrund der auch heuer wieder zu erwartenden hohen TeilnehmerInnenzahl und des damit verbundenen Arbeitsaufwandes nicht zurückgestellt werden.

Wichtige Hinweise für die Lyrikpreis-BewerberInnen

  • Gedruckte oder sonst veröffentlichte Manuskripte sowie Manuskripte, die bereits in früheren Jahren vorgelegt wurden, finden keine Berücksichtigung.
  • Es ist vorgesehen, die Manuskripte von LyrikpreisträgerInnen zu Dokumentationszwecken dem Franz-Michael-Felder- und Vorarlberger Literaturarchiv zu übermitteln.
  • Die TeilnehmerInnen erklären sich bereit, daß die Gedichte in einer Publikation zum Feldkircher Lyrikpreis abgedruckt werden.

Die Texte sind 5-fach zu senden an:

Theater am Saumarkt
Kennwort „Feldkircher Lyrikpreis“
Mühletorplatz 1
6800 Feldkirch
Österreich

Info: www.saumarkt.at

Quelle: Uschtrin

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Nicht vergessen! Ebenfalls zum 15.03. ist der Annaliese-Wagner-Preis ausgeschrieben.

Die Metamorphosen gehen in die zweite Runde

Der Erfolg gibt ihnen recht: Das Team, das bereits die erste Geschichtenweberanthologie „Metamorphosen“ auf den Weg gebracht hat, schreibt nun eine zweite Anthologie aus. Und bei bis zu 50.000 Zeichen dürft ihr euch ordentlich austoben! Es folgt der Original-Ausschreibungstext:

Sie finden das Grauen (Arbeitstitel)
Auf den Spuren H. P. Lovecrafts – Band 2

Mit „Metamorphosen“ ist es den Geschichtenwebern gelungen, den Lovecraftschen Kosmos um einige Facetten zu bereichern. Dennoch lauern noch viele Geheimnisse der Großen Alten verborgen in der Vergessenheit und warten darauf, von unbedarften Autoren erweckt zu werden. Grund genug, noch einmal „Auf den Spuren H.P. Lovecrafts“ zu wandeln:

„Sie finden das Grauen“ (Arbeitstitel)

Archäologen graben sich durch uralte Ruinen in den Wüsten dieser Welt, sie durchforsten die tiefsten Dschungel und die blasphemischsten Tempel. Eine Putzfrau zerstört eine antike Statue und findet darin eine alte Karte. Ein Lehrer oder ein Bibliothekar entdeckt in einem alten Buch einen Hinweis, dem er einfach nachgehen muss. Ein Polizist oder ein Detektiv stößt bei seinen Ermittlungen auf Spuren, die unglaublich sind …
Sie alle begeben sich auf die Suche nach Reichtum, Wissen, oder gar sich selbst, aber sie finden … das Grauen!

Alle Geschichten müssen in Lovecraft’s Cthulhu-Universum spielen, es müssen aber keine Großen Alten direkt darin vorkommen (Es reichen auch Diener-Wesen, verbotene Bücher, Kultisten, etc.).
Wir wollen keine Fan-Fiction wie „Der Hexer“ oder „Indiana Jones“, erfindet Eure eigenen Helden (oder Antihelden)! Je Origineller Eure Geschichte ist, desto eher wird sie uns begeistern!“

Jeder Autor darf bis zu 3 Geschichten einreichen. Sie sollen einen Umfang von 5.000 bis 50.000 Zeichen haben, RTF-Format, Times New Roman, Schriftgröße 12, 1,5facher Zeilenabstand.
Bei technischen Verstößen werden wir die Geschichten nicht annehmen.
Bitte schickt die Geschichten an: Siefindendasgrauen@web.de

Einsendeschluss ist: 31. Dezember 2010

Das Buch wird wie Band 1 im Torsten Low Verlag veröffentlicht werden. Jeder Autor erhält 1 Belegexemplar, 30 % Autorenrabatt und 10 % Autorenhonorar (nach Seitenschlüssel auf die Autoren verteilt).

Zur Originalausschreibung im Forum

Ein letztes Mal

Gestern sind die Druckfahnen von Arcanum gekommen. Ein letztes Mal heißt es jetzt gründlich lesen, um möglicherweise noch Änderungswünsche anbringen zu können. Wenn schließlich das nächste Mal Post vom Verlag kommt, sollten es die Belegexemplare sein.

Sagengestalten oder Aprilscherz?

Normalerweise präsentiere ich auf meinem Blog nur ausgewählte Ausschreibungen, bei denen ich mit ziemlicher Sicherheit sagen kann, dass sie für die teilnehmenden Autoren keinerlei Tücken bereithalten (abgesehen davon, dass der eingesandte Text nicht als preis- bzw. veröffentlichungswürdig betrachtet werden könnte).

Dieses Mal ist das ein klein wenig anders. Denn ich habe bestenfalls ein gutes Gefühl bei der Ausschreibung, die ich über Feenfeuer entdeckt habe. Das liegt einfach daran, dass der ausschreibende Verlag noch ganz neu im Geschäft ist. Mondwolf aus Österreich wurde erst am 1. April dieses Jahres gegründet, will bereits im Herbst die ersten Bücher auf den Markt bringen und wirbt auf der Webseite offen um neue Autoren.

Drei Fakten, die eigentlich gegen eine Empfehlung sprechen. Denn natürlich ist die Sicherheit für den Autor bei einem etablierten Verlag größer, zum einen, weil er sich so auf die Erfahrungswerte anderer Autoren stützen kann, zum anderen, weil die Gefahr geringer ist, dass der Verlag nach einem halben Jahr seine gerade erst aufgestoßenen Türen wieder schließen muss.

Auch mag ich es lieber, wenn ein Kleinverlag, sei er neu oder bereits länger auf dem Markt, seine Planungen langsam, dafür aber realistisch angeht. Schnell auf den Markt geworfene Bücher leiden oft an mangelnder Qualität, sowohl hinsichtlich der Textauswahl wie auch hinsichtlich der äußeren Präsentation.

Und dass der Satz, „Wir suchen Autoren“, den Skeptischen oder einfach Vorsichtigen sofort an die schwarzen Schafe der Branche denken lässt, sollte einem Verlagsgründer eigentlich bewusst sein.

Auch Sätze wie die, die in der Verlagsbeschreibung stehen, klingen ein bisschen nach den Lockangeboten eines Zuschussverlags:

In vielen Schubladen schlummern gute Manuskripte, die wegen starrer Programme, des Überangebotes aus dem amerikanischen und englischsprachigen Raum und Mindestauflagen keine Chance bekommen. Diese Schätze wollen wir finden und den Lesern zugänglich machen.

Aber wahrscheinlich handelt es sich dabei wirklich eher um eine etwas unbedachte Herangehensweise des Verlags, denn auf der Seite betont der Verlag ausdrücklich, kein Zuschussverlag zu sein, wenn auch wiederum mit einer etwas seltsamen Begründung:

In der Zusammenarbeit mit unseren Autoren legen wir großen Wert auf gute Kommunikation und ein faires Miteinander. Demzufolge sind wir ganz klar KEIN Zuschussverlag.

Sei es drum. Nehmen wir den Verlag, der sich die Förderung der deutschsprachigen Fantasy auf die Fahnen geschrieben hat, beim Wort. Denn an anderer Stelle auf der Homepage drückt er sich klarer und treffender aus:

Demzufolge sind wir ganz klar KEIN Zuschussverlag. Unsere Autoren erhalten umfassende Betreuung, der Verlag kümmert sich um alle Verlagsaufgaben vom Lektorat bis zum Marketing. Aktive Unterstützung seitens der Autoren begrüßen und schätzen wir!

Und eines bleibt festzuhalten: Die erste Ausschreibung, mit der Mondwolf in den Literaturbetrieb startet, lässt sich im Vergleich mit manch anderer Anthologieausschreibung durchaus sehen. Nicht nur das eigentliche obligatorische Belegexemplar gibt es für die ausgewählten Autoren, sondern auch ein vertraglich zugesicherten Preisgeld in Höhe von 40 Euro, das man somit als Garantie- bzw. Pauschalhonorar verstehen kann. Um über Tantiemen ein solches Honorar in einer Kleinverlagsanthologie zu erreichen, wird man in den meisten Fällen einiges an Geduld aufbringen müssen. Mancher Jungautor dürfte sich überhaupt über die erste finanzielle Vergütung seiner Schreibarbeit freuen.

Bis zum 15. August kann man sich mit einer oder mehreren Fantasy-Geschichten, die sich um eine oder mehrere Sagengestalten drehen sollen, beteiligen. Die genauen Ausschreibungsbedingungen findet ihr auf der Homepage des Verlags oder in diesem PDF.

Bleibt zu hoffen, dass Mondwolf sich als Kleinverlag im Sinne von Fairlag etabliert und in diesem Sinne seine Ziele verwirklichen kann.

Uferbefestigungen im Lionsclub bis 31.03.10

Förderpreis Lionsclub Hamburg-Moorweide

Der LC Lions Club Moorweide lobt zum fünften Mal einen Leser-Förderpreis für Autoren aus, die bislang nicht oder kaum veröffentlicht haben. Der Preis besteht aus 1.500 Euro und kann unter mehreren Preisträgern aufgeteilt werden, sowie Sachleistungen (Reise nach Hamburg zu einer Lesung, Übernachtung/Aufenthalt in Hamburg). Er wird vergeben für eine unveröffentlichte Kurzgeschichte zum Thema „Uferbefestigungen“.

Einsendeschluss ist  der 31. März 2010.

Der Text darf 11 Normseiten (30 Zeilen à 60 Anschläge) nicht überschreiten. Texte, die dieses  Kriterium nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt. Wir bitten um  Einsendung ausschließlich als Word Datei (Anhang zur E-mail) an die E-Mail-Adresse lc.moorweide@googlemail.com zusammen mit einer maximal vierzeiligen Vita. Wir bitten die Autorinnen und Autoren außerdem, dafür Sorge zu tragen, die E-Mail-Adresse während des Laufs der Ausschreibung auch weiterhin zur Verfügung zu halten. Wenn die Entscheidung gefallen ist, werden alle teilnehmenden Autoren und Autorinnen unterrichtet. Im Hinblick auf die sehr zahlreichen Einsendungen haben mehrfache E-Mail-Adresswechsel in der Vergangenheit zu einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand geführt.

Und jetzt kommt  eine „Warnung“ an die Autoren und Autorinnen: Wir sind eine Jury aus beruflich sehr eingespannten Lesern und Leserinnen. Die vergangenen Ausschreibungen haben gezeigt, dass die Auswertung immer länger gedauert hat, als wir dies wollten. Wir lesen sorgfältig und besprechen das Gelesene in Gruppen und am Ende im Gesamtplenum. Beim letzten Mal – fast 500 Eingänge – hat der Entscheidungsprozess sich über fast ein Jahr hingezogen. Wir bitten also um Geduld und auch darum, von Rückfragen abzusehen. Wir können und werden sie nicht beantworten.

Unter den Einsendern werden möglicherweise weitere Beiträge für eine Anthologie ausgewählt. Jedenfalls haben wir bei den vier früheren Ausschreibungen mit ausgewählten Texten jeweils ein Buch veröffentlicht. Mit der Einsendung  erklären sich die Teilnehmer mit einer Veröffentlichung einverstanden. Die Rechte verbleiben selbstverständlich bei den Autorinnen und Autoren. Ein Honorar für die Veröffentlichung können wir nicht zahlen, aber jeder Autor/jede Autorin erhält ein Belegexemplar.

Lyrik in Feldkirch bis 15.03.10

Das Theater am Saumarkt veranstaltet den 8. Feldkircher Lyrikpreis.

Mittels einer Jury ausgewählte Texte werden anlässlich einer langen Nacht der Lyrik voraussichtlich am Samstag, dem 27. November 2010 im Theater am Saumarkt, Feldkirch, präsentiert bzw. von den Autorinnen und Autoren selbst dem Publikum vorgestellt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerbungsunterlagen

1. Blatt:

Name, Kontaktadresse, Mail-Adresse, Telefonnummer und Bank, Bankleitzahl und Kontonummer der Autorin/des Autors
Titel aller eingereichten Gedichte (höchstens 5!)
Oben rechts ist eine 5stellige Zahl (z.b. 13572) zu schreiben, die sich auch auf den Textproben oben rechts wieder findet!

2. Blatt: kurzer Lebenslauf, bisherige literarische Tätigkeit, Publikationen
Textproben aus bisher unveröffentlichter, deutschsprachiger Lyrik: Mindestens 3 bis max. 5 Gedichte bzw. 1 Gedicht mit maximal 5 Seiten á 35 Zeilen (eineinhalbfacher Zeilenabstand). Werden mehr als fünf Seiten bzw. mehr als 5 Gedichte abgegeben, kann die Einreichung nicht berücksichtigt werden.
Die Abgabe der Gedichte muss als Schreibmaschinenniederschrift oder als Computerausdruck erfolgen. Die Gedichte sind fünffach vorzulegen und sind für jedes Jurymitglied (z.B. mittels Büroklammer) zusammenzuheften. Werden die Gedichte nur 1-fach abgegeben, kann die Einreichung nicht berücksichtigt werden.
Jede Kopie muss oben rechts mit einer 5stelligen Zahl versehen sein.
Keine Originale! – Die Einsendungen können aus arbeitstechnischen Gründen nicht zurückgesendet werden.
Textexemplare, welche die Anonymität nicht gewährleisten, finden keine Berücksichtigung.

Ende der Einreichungsfrist: 15. März 2010 (Datum des Poststempels)

Höhe des Lyrikpreises: 1. Preis 1.000 Euro, weiterer 2. und 3. Preis (Höhe noch nicht bekannt).

Es ist vorgesehen, die PreisträgerInnen-Gedichte und eine weitere von der Jury festgelegte Auswahl von Gedichten in einer Lyrik-Anthologie zum Feldkircher Lyrikpreis bei der Edition Art Science zu publizieren. AutorInnen, deren Gedichte in der Anthologie publiziert werden, erhalten ein Belegexemplar.

Die Anthologie wird bei der Verleihung des Feldkircher Lyrikpreises, die voraussichtlich am 27. November 2010 durchgeführt wird, erscheinen.

Vergabe und Information

Die Zuerkennung des Lyrikpreises erfolgt auf Vorschlag einer 4köpfigen Jury.
Pro Person ist nur eine Einreichung zulässig. Mehrfachbewerbungen werden ausgeschieden.
Literaturschaffende, die unter den PreisträgerInnen waren, können sich nach Ablauf von 5 Jahren erneut bewerben.
Auf Grund der Vielzahl der Einsendungen können nur die GewinnerInnen über das Ergebnis schriftlich verständigt werden. Wir freuen uns jedoch sehr, wenn Sie als TeilnehmerInnen des Lyrikpreises mit Ihren FreundInnen, Bekannten und Verwandten am Samstag, dem 27. November 2010 um 20.15 Uhr, die Preisverleihung & Lyriklesung besuchen und laden Sie schon heute herzlich zu dieser Feier mit Buffet ein!

Beachten Sie das diesbezügliche Rahmenprogramm anläßlich des Feldkircher Lyrikpreises auf www.saumarkt.at

Rücksendung der Manuskripte: Die eingesandten Texte von unberücksichtigten Bewerbungen können aufgrund der auch heuer wieder zu erwartenden hohen TeilnehmerInnenzahl und des damit verbundenen Arbeitsaufwandes nicht zurückgestellt werden.

Wichtige Hinweise für die Lyrikpreis-BewerberInnen

Gedruckte oder sonst veröffentlichte Manuskripte sowie Manuskripte, die bereits in früheren Jahren vorgelegt wurden, finden keine Berücksichtigung.
Es ist vorgesehen, die Manuskripte von LyrikpreisträgerInnen zu Dokumentationszwecken dem Franz-Michael-Felder- und Vorarlberger Literaturarchiv zu übermitteln.
Die TeilnehmerInnen erklären sich bereit, daß die Gedichte in einer Publikation zum Feldkircher Lyrikpreis abgedruckt werden.

Die Texte sind 5-fach zu senden an:

Theater am Saumarkt
Kennwort „Feldkircher Lyrikpreis“
Mühletorplatz 1
6800 Feldkirch
Österreich

Info: www.saumarkt.at

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