Ich habe eine Tür gefunden

Solltet ihr diesen Beitrag lesen können, hat zumindest eines schon mal geklappt: Ich habe meine Zugangsdaten zu diesem Blog wiedergefunden. Und sie funktionieren noch.

Die Tür zu neuen Blogbeiträgen wäre damit schon mal geöffnet. Nun muss ich nur noch hindurchgehen. Bin selbst gespannt, ob und wie bald das klappt.

Bis dahin winke ich schon mal durch die Tür.

Geköchelt

Vom Schreibtisch, Foto: Marko Tomicic
Vom Schreibtisch, Foto: Marko Tomicic
Vom Schreibtisch
(Foto: © Marko Tomicic)

Nachdem ich im Dezember meinen kulinarischen Beitrag für eine Anthologie bei UBV fertiggestellt habe, bastele ich nun am Plot für einen Ben-Philipp-Krimi, um anschließend für einen Regionalkrimi unter meinem Namen zu plotten. Soll heißen, jetzt werden Morde ausgeköchelt.

Entern: Zeilen dichten

Entern, Foto: Patryk Kosmider
Entern, Foto: Patryk Kosmider
Entern
(Foto: © Patryk Kosmider)

Mit diesem Beitrag schließe ich die Reihe „Entern“ ab. Noch einmal zur Erinnerung, es ging einfach um die verschiedenen Anlässe, in einem Prosa- oder Lyriktext die Entertaste zu drücken.

Und die nutzt man natürlich auch, wenn man am Ende einer Gedichtzeile angekommen ist. Allerdings – wer den Artikel „Strophilieren“ gelesen hat, weiß es bereits – nicht allein. Zumindest dann nicht, wenn man die für ein Gedicht empfehlenswerten Einstellungen des Textprogramms verwendet, um nicht jede einzelne Zeile zu einem eigenen Absatz werden zu lassen.

Dazu stellt man in der Absatzformatierung ein, dass nach einem Absatz ein gewisser (sichtbarer) Abstand folgt. Idealerweise entspricht der in etwa einer Zeile (also bei einer 12-Punkt-Schriftgröße 12 Punkt), gern auch weniger, besser nicht mehr. Betätigt man nun einmal die Entertaste, springt der Cursor um den entsprechenden Abstand weiter, sodass man am Ende eines Strophe nur einmal „entern“ muss.

Um eben diesen Abstand zwischen zwei Zeilen innerhalb einer Stophe zu vermeiden, hält man am Ende einer Zeile beim „Entern“ die Umschalttaste gedrückt.

Übrigens gilt das auch oft im Internet, etwa beim Texteditor von WordPress:

Wer mit WordPress dichten will
achte auf die Zeilen,
drückt beim Entern leis und still
Umschalt, dann nicht eilen,

neue Strophe, lass sie weg,
nur die Entertaste,
die erfüllt dann ihren Zweck,
und ’nen Abstand haste.

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Vertrag dich: Herausgeber und Autoren

© Franck Boston
© Franck Boston
© Franck Boston

Ach ja, die Blogpause hat mich etwas durcheinandergebracht. Es steht ja noch eine Folge aus, die ich nun nachschieben will. Ein letztes Mal sei gesagt, dass die Artikel von mir nach bestem Wissen und Gewissen verfasst werden. Aber ich bin kein Jurist. Im Streitfall könnt ihr euch also weder auf mich noch auf meine Ausführungen hier berufen.

Bei diesem Thema wenden wir uns vom üblichen Normvertrag ab. Denn dort, das sei einmal ausdrücklich gesagt, geht es um Einzelwerke. Mancher Autor ebenso wie mancher engagierte Verleger orientiert sich auch bei Anthologien, in denen mehrere Autoren veröffentlichen, am Normvertrag, da passt es dann aber nicht wirklich. Und tatsächlich bietet der VS auch spezielle Musterverträge für Anthologien an.

Wer dort nachschaut, dem wird auffallen, dass es zwei Ausführungen gibt: eine für Autoren, eine für Herausgeber. Das hat gute Gründe, denn während der Autor nur einen Teil zum Gesamtwerk beisteuert, vertritt der Herausgeber das Gesamtwerk, steht also zum Verlag wie ein Autor mit einer Einzelpublikation. Ist er gleichzeitig mit einem eigenen Beitrag vertreten, sollte er also einen Herausgeber- und einen Autorenvertrag abschließen.

Das Werk des Herausgebers ist also die Anthologie als Gesamtwerk, er liefert als Manuskript die zusammengestellten Autorentexte sowie eventuelle Vor-, Nachwörter und sonstige Ergänzungen. Sein Vertrag betrifft dieses Gesamtwerk. Die Verwertungsrechte (Verlagsrecht) werden hier in der Regel exklusiv, also ausschließlich vergeben. Verständlich, denn es wäre für den Verlag höchst unschön, würde der Herausgeber die Anthologie in dieser Zusammenstellung weiteren Verlagen anbieten oder sie selbst weiterverwerten.

Verwertbare Beiträge

Zusätzlich schließt jeder einzelne Autor mit dem Verlag einen Vertrag über sein beigesteuertes Einzelwerk ab. Und hier, das ist der wichtigste Punkt, um den es mir hier geht, sollten die Rechte, wie im Mustervertrag empfohlen, nicht exklusiv (einfaches Verlagsrecht) vergeben werden. Somit kann sich der Autor die Möglichkeit bewahren, sein ja zumeist kürzeres Werk auch in anderen Anthologien, Zeitschriften oder einem Sammelband eigener Werke zu verwerten. Schließlich werden Anthologien in der Regel nicht wegen eines einzelnen Beitrags gekauft. Und die Rechte für das Gesamtwerk liegen ja exklusiv beim Verlag.

Dennoch wird es vorkommen, dass sich Verlage für eine gewisse Zeit (ein- bis zwei Jahre) auch für die Einzelbeiträge das exklusive Verlagsrecht sichern wollen. Die Befristung und eine entsprechend hohe Vergütung vorausgesetzt halte ich das für durchaus in Ordnung. Womit wir zum Honorar kommen.

Honorierte Arbeit

Dass Autoren für ihre Arbeit nicht bezahlen sollten, dass also jedes Angebot eines sogenannten Verlages, sich Veröffentlichungsraum in einer Anthologie kaufen zu dürfen oder überhaupt irgenwelche Unkostenbeiträge zu leisten, unseriös ist, muss ich hier hoffentlich nicht erneut betonen.

Allerdings gehen die Meinungen darüber, ob Seriösität davon abhängt, dass der Autor eines Anthologiebeitrags entlohnt wird, auseinander. Es ist ein schwieriges Feld, nicht zuletzt weil die in beide Richtungen kostenlose Veröffentlichung im Kleinverlagsbereich (auch bei durchaus engagierten Kleinverlegern) alles andere als eine Seltenheit ist.

Manche Autoren wissen es nicht besser, manche sind gerade zu Beginn einfach dankbar für die Chance, überhaupt veröffentlichen zu dürfen (ging mir auch so), anderen bieten die meist geringen Verdienstmöglichkeiten mit derartigen Veröffentlichungen einfach nicht genug Anreiz, um die Teilnahme an einer Anthologie  davon abhängig zu machen. Nachvollziehbar, wie ich finde.

Andererseits ist noch der kürzeste Text, mag er mir beim Schreiben noch so viel Vergnügen bereiten, durch eine Arbeitsleistung erbracht, die honoriert werden will. Und jeder Anthologiebeitrag hat gleichzeitig Anteil daran, dass der Verlag durch die verkauften Bücher Einnahmen hat. Argumente, die sich in irgendeiner Form auf die geringe Größe des Verlags, der (noch) nicht in der Lage dazu sei, Honorare zu zahlen, beziehen, sind in Wirklichkeit recht schwache. Wer ein Unternehmen gleich welcher Art gründet, muss sich eben auch und nicht zuletzt Gedanken darüber machen, ob und wie er die Personalkosten stemmen kann. Und es gibt ja auch die Kleinverlage, die beweisen, dass es funktioniert.

Gut, letztlich sind jedem Autor solche Entscheidungen selbst überlassen. Und spätestens, wer die Möglichkeit bekommt, in einer der verhältnismäßig seltenen Anthologien mittlerer und größerer Verlage zu veröffentlichen, wird sich um die Vergütung kaum noch Sorgen machen müssen.

Zwei Modelle sind üblich:

  1. Eine Umsatzbeteiligung durch Tantiemen, die zwischen den beteiligten Urhebern (Herausgeber und Autoren) aufgeteilt wird. Die Aufteilung erfolgt dabei häufig entsprechend der jeweiligen Seitenanzahl, die der einzelne Beitrag umfasst. Anders als beim Normvertrag schreibt der Mustervertrag hier eine konkrete prozentuale Beteiligung von zehn Prozent vom Nettoladenverkaufspreis vor. Es ist aber eben nur ein Mustervertrag. Trotzdem sicher zur Orientierung interessant.
  2. Ein festes Auflagenhonorar, das mit eventuellen weiteren Auflagen steigt. Das Honorar ist oft an die angefangene Druckseite gebunden. Bei einer Geschichte von 9,5 Druckseiten und einem Seitenhonorar von 12 Euro bei der ersten Auflage würde also ein Honorar von 120,- Euro herauskommen. Dieses Honorar ist ein garantiertes Mindesthonorar und wird vom Verlag vorgestreckt.

Einige Empfehlungen seien mir zum Abschluss noch erlaubt:

  • Belegexemplare (Freiexemplare) sind weder Geschenk noch Honorar, sondern gesetzlich vorgesehen!
  • Ebenso sollte man nicht in Dankbarkeitsausbrüche verfallen, wenn man die fertige Anthologie zum bevorzugten Autorenrabatt beziehen darf.
  • Abnahmeverpflichtungen sind letztlich ein versteckter Druckkostenzuschuss und gelten damit nicht als seriös.
  • Schau dir den Mustervertrag genau an. Wo ein konkretes Vertragsangebot deutlich abweicht (s. o. hinsichtlich des exklusiven Verlagsrechts, aber auch die Abgabe zusätzlicher und unüblicher Nebenrechte, …) sollte der Verlag bereit sein, solche Zugaben zusätzlich ins Honorar einfließen zu lassen. Denn bei aller Freude über eine Veröffentlichung, ein Vertragsangebot ist immer nur eine Verhandlungbasis!

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Tierischer Humor in Zooland

Mein Pseudo-Ben macht schon seltsame Sachen. Neben seinen Printveröffentlichungen füllt er auch gern das Internet mit seinem Geschreibsel. Neben Bloggeschichten, Blogromanen und weiteren Unsinnigkeiten hat er seit einiger Zeit die Zoologie für sich entdeckt. Wer aber auf interessante und lehrreiche Beiträge zu diesem und jenem Bewohner der Tierwelt hofft, wird maßlos enttäuscht.

Zooland nennt er das und fügt dort Fotografien mit tierischen Protagonisten völlig sinnfreie Unterschriften bei, die er für humorvoll hält. Kostprobe gefällig?

Kleines Unglück

Kleines Unglück

„Also, Herr Storch, wo ist es denn nun? Wir warten doch schon so lange auf das Kleine!“
„Es tut mir wirklich leid, Herr Gans, mir ist da bei der Anlieferung ein kleines Unglück passiert. Aber keine Sorge, meine Mitarbeiter suchen schon danach.“

Flaschenpost für Hamburger bis 28.02.11

AstroArt-Literaturwettbewerb: »Flaschenpost«

Sonnige Berichte von exotischen Inseln, Hilferufe aus verlorenen Welten, romantische Liebesgrüße, Zahlungsanweisungen aus Übersee oder lustige Kinderstreiche – es gibt viele gute Gründe, eine Flaschenpost ins Wasser zu werfen. Ebenso unterschiedlich kann die Auswahl des Gewässers sein: Vom weiten Ozean über den Gebirgsbach bis zur Badewanne. Und wo findet man diese Botschaften? Am Sandstrand, im Ententeich oder gar im Altglascontainer? Finden sich alte Freunde  oder neue Lieben? Oder erhält man nervige Post von einer altbekannten „Flasche“?  Kleine Botschaften können ein Leben verändern.

Schicken Sie Ihre Fantasie auf Reisen und uns Ihre schönste Geschichte zum Thema „Flaschenpost“.

Zu gewinnen gibt es:

1. Platz: 1200,- Euro
2. Platz:  600,- Euro
3. Platz:  400,- Euro

Der oder die Erstplatzierte erhält den AstroArt-Literatur-Wanderpokal (gestaltet von Angelika Pöter);
alle drei SiegerInnen werden im „Hamburger Abendblatt“ veröffentlicht.

Teilnahmebedingungen:

Jeder Interessierte mit Erstwohnsitz im Großraum Hamburg (HVV-Einzugsgebiet) kann mit einem bisher unveröffentlichten Prosatext, der eine Länge von 5 Normseiten (30 Zeilen à 60 Anschläge) nicht überschreitet (längere Texte werden nicht berücksichtigt!), am Wettbewerb teilnehmen.

Das Motto lautet: „Flaschenpost“ und darf im Titel der Geschichte enthalten, jedoch nicht (!) alleiniger Titel des eingereichten Prosatextes sein.
Der Wettbewerbsbeitrag muss in dreifacher Ausfertigung, gerne auf Recyclingpapier, per Post eingereicht werden (per Mail eingereichte Beiträge sind nicht zulässig und werden ungelesen gelöscht).
Den drei Exemplaren des Teilnahmebeitrags, auf dem nur der Titel der Geschichte, jedoch nicht der Name des Verfassers stehen darf, liegt ein Bogen mit Titel der Geschichte, Name und Kontaktdaten des Autors bei.

Einsendeschluss ist der 28.02.2011

Die GewinnerInnen werden bis zum 31.05.2011 benachrichtigt, die Preisverleihung findet am 4. oder 5. Juni (exakter Termin wird rechtzeitig mitgeteilt) auf dem Harburger Binnenhafenfest statt.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert jede/r Autor/in ausdrücklich, dass er/sie den Beitrag selbst verfasst hat und keine Rechte Dritter verletzt. Zudem erklärt sich jede/r Teilnehmer/in grundsätzlich bereit, auf der Preisverleihungsveranstaltung ihren/seinen Beitrag öffentlich zu lesen.

Einsendungen an: für Fragen: Literaturwettbewerb@schreibfreiheit.de

Kulturwerkstatt Harburg
– Kennwort: Literaturwettbewerb –
Kanalplatz 6
21079 Hamburg

Jury:

  • Rüdiger Käßner (Autor, Veranstalter, Literaturwissenschaftler)
  • Dr. Stefanie Charlotte Maeck (Journalistin, Literaturwissenschaftlerin)
  • Huug van’t Hoff (Autor, Kultursoziologe)
  • Ella Marouche (Autorin, Veranstalterin)

Quelle: Uschtrin

Die Geschichtenweber am Colorado River bis 31.05.11

Tolle Ausschreibung bei den Geschichtenwebern:

Der Fluch des Colorado River (Western & Phantastik)

Im Jahr 1864, während des großen Colorado Gold Rush, geschah etwas, das die Geschichte des amerikanischen Westens für immer verändern sollte. Ein irischstämmiger Goldschürfer, der am South Platte River keinen Platz mehr zum Goldschürfen gefunden hatte, steckte seinen Claim in einer unwirtlichen Gegend westlich des „Grand Lake“ ab. Dabei stieß er eines Tages auf einen unterirdischen See, einen geheimen Ort der Ute-Indianer. Weil ihm Wasser zum Goldwaschen fehlte, wagte er es, entgegen der Warnungen eines alten Indianers, diesen heiligen See anzuzapfen. Er bekam nicht die Möglichkeit, die weitreichenden Folgen seiner Tat mit eigenen Augen zu sehen, für ihn beschränkten sie sich darauf, unter dem gnadenlosen Griff eines Wiedergängers sein Leben auszuhauchen. Denn in diesen See hatten die Ute seit Jahrhunderten böse Geister aller Art gebannt. Geister, die in der Lage waren, von allerlei Wesen Besitz zu ergreifen und sie zu verändern und die nun in den Colorado River entkommen konnten.
Seit diesem Zeitpunkt tauchten auf der gesamten Länge des 3200 Kilometer langen Flusses verschiedenste Schreckensgestalten und mysteriöse Erscheinungen auf.

Und hier kommt IHR ins Spiel. Erzählt uns Geschichten, in denen klassische Westernelemente auf übernatürliche und geradezu phantastische Erscheinungen treffen.
Ob es sich nun um Geistererscheinungen, Flussmonster, Wiedergänger oder modernere Schreckensgestalten wie Werwölfe oder Vampire handelt – lasst Eure Phantasie spielen oder greift indianische und amerikanische Sagen und Legenden auf!
Es steht euch frei, reale Begebenheiten und historische Persönlichkeiten aus der Zeit um 1864 und den folgenden Jahren zu bedienen.

Allgemeine Bedingungen:
– Die Geschichten müssen in die damalige Zeit passen. Berücksichtigt den damaligen Stand der Technik und vermeidet Anachronismen.
– Jede Geschichte muss mit dem Colorado River und den in ihn entkommenen Geistern in Verbindung stehen.
– Phantastik ist für uns nicht gleichbedeutend mit Fantasy. Verzichtet bitte auf Elfen, Orks, Zwerge und ähnliches.
– Jeder Autor darf nur eine Geschichte einreichen.
– Der eingesandte Beitrag muss selbst verfasst sein und darf keine Rechte Dritter verletzen.
– Die Einsendungen dürfen bisher nicht veröffentlicht worden sein (weder in Printmedien noch online).
– der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Beitrag in der Anthologie (und gegebenenfalls auszugsweise zu Werbezwecken) veröffentlicht wird. Ansonsten verbleiben alle Rechte beim Autor.
– Die besten von einer Jury bewerteten Einsendungen erscheinen 2011 in einer Anthologie im Verlag Torsten Low.

Formale Bedingungen:
– Eure Geschichten dürfen maximal 25.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen laut Word-Zählung) lang sein.
– Die Einsendungen müssen in einheitlicher Rechtschreibung verfasst sein (alte oder neue) und als .doc (MS Word) oder .rtf (Rich Text Format) gespeichert sein. Erscheinen wird das Buch allerdings in neuer deutscher Rechtschreibung.
– Verwendung von nur einer Schriftart und Schriftgröße innerhalb des Textes. Kursive Formatierung innerhalb des Textes ist zulässig.
– Die Geschichte muss den Titel des Beitrags und den Namen des Autors enthalten
– Sendet uns bitte ebenfalls eine Kurzbiographie sowie eure Kontaktdaten (Realname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail).

Einsendung bis zum 31.05.2011 an western@edition-geschichtenweber.de.
Anfragen und Rückfragen zum Ausschreibungstext beantworten wir ebenfalls unter dieser E-Mail-Adresse.

Honorar:
Sowohl die Teilnahme an der Ausschreibung als auch die Veröffentlichung in der Anthologie sind kostenlos. Auch sonst entstehen keinerlei Verpflichtungen.
Es wird für jedes verkaufte Buch ein Gesamthonorar von 5 % vom Verkaufspreis ausgezahlt. Dieses Honorar wird nach einem Seitenschlüssel auf alle veröffentlichten Autoren aufgeteilt.
Des Weiteren erhält jeder angenommene Autor ein Freiexemplar und kann die Anthologie bei Veröffentlichung des eingesandten Beitrags zum Autorenrabatt erwerben (30% Rabatt auf den Einkaufspreis).
Der Autor ist weder zur Abnahme von Büchern noch zur Vermarktung verpflichtet.

Rechtliches:
Mit Einreichung seiner Geschichte erklärt sich der Teilnehmer mit den Bedingungen dieser Ausschreibung in allen Punkten einverstanden.
Es besteht kein Recht auf Veröffentlichung. Kriterium für eine Veröffentlichung ist die Qualität des Textes.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stärkung für die Geschichtenweber

Das Forum der Geschichtenweber wächst und wächst. Ob solche Autoren, die sich gerade erst ins Geschichtenweben einfinden, oder solche,  die bereits erfolgreich publizieren, die Neuanmeldungen haben die Mitgliederzahl inzwischen auf über siebenhundert ansteigen lassen.

Das Forum umfasst derzeit über 130.000 Beiträge in 7.866 Themen und täglich kommen durchschnittlich zweihundert dazu.

Anlass für die Forenleitung, ihr Team gehörig aufzustocken, um einhundert Prozent nämlich. Fortan agieren also acht Administratoren, um den Betrieb des Forums zu gewährleisten und die Wünsche der Mitglieder umzusetzen.

Reisen bis 31.12.10

erostepost – Literaturpreis

Originalausschreibung: http://www.erostepost.at/literaturpreis_aktuell.shtml

erostepost-literaturpreis 2011

1989 zerlegte die Literaturgruppe „erostepost“ ihren Namen in seine Bestandteile und vergab vorerst jährlich einen Literaturpreis zu den Themen eros, rost, step, epos, post, euro, stop und pest. Nach einer mehrjährigen Pause wurde der erostepost-Literaturpreis 2002 wieder ins Leben gerufen. Seither werden jedoch keine Themen sondern Genres ausgeschrieben.

Nach

e – wie emil und die detektive, Kriminalgeschichten (erostepost Nr. 28)
r wie raumschiff enterprise, science-fiction-stories (erostepost Nr. 30)
o – wie ode an die freude, Lyrik (erostepost Nr. 33)
s – wie sindbad und die seefahrer, Märchen (erostepost Nr. 35)
t – wie tanz der vampire, Horrorgeschichten (erostepost Nr. 37)
e wie emmanuelle, erotische Geschichten (erostepost Nr. 39)
p wie pippi langstrumpf, Geschichten für Kinder
folgt nun
o – wie odysseus, Geschichten vom Reisen.

Die Geschichten vom Reisen sind so alt wie die Reisen selbst, mittlerweile ist die Welt längst vermessen, katalogisiert und niedergeschrieben. Dennoch oder gerade deshalb wünschen wir uns literarische Texte zum und übers Reisen, Reiseutopien, Beiträge zu imaginären wie tatsächlichen Reisen, Aufzeichnungen über Begegnungen mit der nahen Ferne wie mit der fernen Nähe vielleicht, mit dem Fremden und dem Bekannten, mit letzten weißen Flecken wie mit touristischen Trampelpfaden.

„Reisen oder gereist werden?“, um die Frage mit dem Titel eines Aufsatzes von Stefan Zweig zu stellen – es bleibt Ihnen überlassen … Überraschen Sie uns!

Es ist sowohl Prosa wie auch Lyrik erlaubt, der Gesamtumfang pro Einsendung sollte zwischen 10.000 und 20.000 Zeichen liegen. Die Beiträge müssen unveröffentlicht sein.

Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Einsendeschluss: 31.12.2010

Einreichungen bitte nur auf dem Postweg (keine e-mails) in dreifacher Ausfertigung und anonym mit Kennwort (persönliche Daten in einem geschlossenen Kuvert mit gleichem Kennwort) an:

erostepost im Literaturhaus
Strubergasse 23
A – 5020 Salzburg
Österreich

Tel: 0043/662/43 95 89, Fax: 0043/662/42 24 11 – 13, erostepost@literaturhaus-salzburg.at

Der/die Gewinner/in wird im Frühjahr 2011 bekanntgegeben und in der Folge zur Preisverleihung im Rahmen einer Veranstaltung im Literaturhaus Salzburg eingeladen. Dabei wird auch die Sondernummer der erostepost mit den besten Einreichungen zur Ausschreibung präsentiert.

Quelle: Uschtrin

Schreibe, lese, genieße bis 03.10.10

JunDesk-Schreibwettbewerb

Originaltext, siehe: http://www.jundesk.de/de/informationen/teilnahmebedingungen

JunDesk-Schreibwettbewerb: Schreibe, lese und genieße mit!

Jährlich führt der JunDesk seinen Schreibwettbewerb für Jungautoren im Alter von elf bis einschließlich 22 Jahren durch. Es geht um die Förderung junger Autoren sowie um die Leselust im Internet. Daneben erhalten die Bestplatzierten Büchergutscheine im Gesamtwert von 210 Euro und viele weitere kleinere Preise, die von den Partnern zur Verfügung gestellt werden.

Bis zum 3. Oktober 2010 könnt ihr noch eines eurer besten Werke über die Homepage des JunDesk einreichen. Gesucht werden Kurzgeschichten und Gedichte bis zu 1.500 Wörtern. Dabei gilt zu beachten, dass diese Texte noch nicht zuvor anderweitig veröffentlicht worden sein dürfen.

Eine Jury wählt 20 Texte aus, die den Lesern ab dem 25. Oktober zum Kommentieren und Bewerten vorgelegt werden. In der Jury sitzt Karla von Lovelybooks, die Autorin Maryanne Becker sowie Christian Albrecht und Florian Körner von der AutorenCommunity. Anhand der durchschnittlichen Bewertungen der Leser werden die Platzierungen der Beiträge ausgemacht.

Weiterführendes
Homepage: http://www.jundesk.de/de/
YouTube: http://www.youtube.com/jundesk/
Twitter: http://www.twitter.com/jundesk/

Wir wünschen viel Freude und Erfolg,
Christian und Florian

Teilnahmebedingungen

Zugelassen sind alle Autorinnen und Autoren nach folgenden Ausschreibungsbedingungen:

1. Die Teilnehmer sind zwischen elf bis einschließlich 22 Jahre und Urheber des eingereichten Beitrages.
2. Der Beitrag wurde noch nicht anderweitig veröffentlicht.
3. Der Organisator darf den Beitrag unentgeltlich veröffentlichen.
4. Jeder Teilnehmer nimmt nur mit einem Beitrag teil.
5. Der Beitrag darf nicht mehr als 1.500 Wörter umfassen.
6. Es kann nur über das Anmeldeformular auf jundesk.de teilgenommen werden.
7. Der Organisator behält sich das Recht vor, Beiträge kommentarlos zurückzuweisen.
8. Eine Gewährleistung oder Verwantwortung für verloren gegangene oder unvollständige Beiträge übernimmt der Organisator nicht.
9. Eine Fachjury wählt 20 Beiträge aus. Anschließend können alle Leser die Beiträge bewerten. Daraus werden die Platzierungen ermittelt.
10. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, das Wettbewerbsergebnis zu akteptieren.
11. Die Platzierungen eins bis drei erhalten einen Büchergutschein für eine Buchhandlung ihrer Wahl nach folgenden Staffelungen:
1. Platzierung: 100 Euro Büchergutschein
2. Platzierung: 70 Euro Büchergutschein
3. Platzierung: 40 Euro Büchergutschein
12. Die Wahl der Buchhandlung kann eingeschränkt werden, sofern die gewünschte Buchhandlung keine Büchergutscheine ausstellt.
13. Die Preisgelder sind nicht übertragbar und können nicht bar ausgezahlt werden, sowie durch andere Gewinne ersetzt werden.
14. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15. Versuchter Betrug hat eine Disqualifizierung zur Folge.
16. Der Organisator des Wettbewerbes ist: Florian Körner, Falkenburger Str. 34b, 23795 Bad Segeberg

Quelle: Uschtrin

Grenzenlos abtauchan bis 31.08.10

Taucha-Literaturwettbewerb

Originalausschreibung: http://www.kukuta.de/KuKuTa_e.V./Literaturblick.html

Aufruf zum Literaturwettbewerb der Stadt Taucha 2010

Unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters, Herrn Dr. Holger Schirmbeck, rufen der Kunst- und Kulturverein Taucha e.V., der Tauchaer Verlag und die Stadtverwaltung Taucha alle Schreibinteressierten auf, sich am Literaturwettbewerb zum Thema

„Grenzenlos“

mit einer eigenen Erzählung oder einem eigenen Gedicht zu beteiligen.

Für beide Kategorien wird ebenfalls ein Kinder-Nachwuchspreis sowie ein Jugend-Nachwuchspreis vergeben.

Einsendeschluss ist der 31.08.2010.

Ihre Einsendung erwartet:

Stadtverwaltung Taucha
Elke Müller
Stichwort: Literaturwettbewerb 2010
Schloßstraße 13
04425 Taucha

Mit der Einreichung eines Beitrags verpflichten sich die Autorinnen und Autoren zur Anerkennung und

Einhaltung folgender Regeln:

  • Der Autor ist alleiniger Urheber des Werkes.
  • Die Geschichte wurde noch nicht in einem Print-Medium veröffentlicht.
  • Der Autor ist mit einer eventuellen Veröffentlichung in geeigneter Form im Tauchaer Verlag und auf der Internet-Präsentation des Kunst- und Kulturvereins Taucha e.V. einverstanden.
  • Die Preisvergabe und die Auswahl der Kurzgeschichten und der Gedichte erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs.
  • Jeder Autor hat die Möglichkeit eine Kurzgeschichte oder ein Gedicht einzureichen.
  • Der Text ist möglichst mit einem gängigen Textverarbeitungsprogramm zu erstellen.
  • Folgende Angaben sind notwendig: Name, Vorname, Wohnadresse, Alter, Telefon und falls vorhanden E-Mailadresse.
  • Der eingereichte Text ist im Format DIN A4 einzureichen und darf 800 Wörter bei der Kurzgeschichte sowie 1 Seite DIN A4, einspaltig, bei Gedichten nicht überschreiten.
  • Die Schriftgröße 10 darf in beiden Kategorien nicht unterschritten werden.
  • Die Nachwuchspreise werden in einen Kinder-Nachwuchspreis bis 12 Jahre, und einen Jugend-Nachwuchspreis, 13-18 Jahre, aufgeteilt.
  • Bis zum Einsendeschluss darf das Höchstalter (12 bzw. 18 Jahre), laut Geburtsdatum, nicht überschritten sein

Die Preisverleihung erfolgt in Taucha im Rahmen einer Literaturgala im November 2010.

Wir wünschen allen Autoren viel Erfolg für diesen Wettbewerb.

Tobias Meier, Pressesprecher, KuKuTa e.V., www.kukuta.de/

Quelle: Uschtrin

Mordlust hat auch Spaß am Bloggen

SEK Mordlust, so heißt seit 2008 eine Unterabteilung der Geschichtenweber, die sich um die Krimisparte der Edition kümmert. Mit „Mord in jeder Beziehung“ legten sie ihre erste Sammlung vor, in der auch ein Beitrag von meiner Wenigkeit abgedruckt ist.

Nun steht der zweite Band unter dem Titel „Killer, Köter und Kleinstadtpaten“ in den Startlöchern. Und um stets über diese und weitere Aktivitäten informiert zu sein, könnt ihr das neue Weblog der SEK besuchen. Man darf gespannt sein, was sich die SEK, ihr Pate (Ernst Wurdack) und die Blog-Autoren für euch einfallen lassen. Auf das neue Buch sowieso.

Frechheit!

Falsch ausgeschrieben? Oder bin ich hier falsch? Das kann doch wohl nicht wahr sein!

Da sucht der engagierte Autor Otto N. nach einer Ausschreibung, bei der er Ruhm und Ehre ernten kann, und findet im Ausschreibungstext, er müsse, um teilnehmen zu können, unter 25 Jahre alt sein. Da heißt es, man suche nach jungen Autoren. Ist er etwa mit seinen 26 Jahren nicht mehr jung? Frechheit!

Aber glücklicherweise gibt es da ja noch andere Ausschreibungen. Die nächste, die ihm ins Auge fällt, wäre so ganz in seinem Sinne. Auch das Thema passt. Aber um einen Beitrag einsenden zu dürfen, müsste er in Hagenow leben oder zumindest dort geboren sein. Was soll das denn? Sind Hagenower etwa die besseren Menschen? Muss Otto aus Redefin sich da nicht diskriminiert fühlen?

Aber Otto hat die Geduld eines Zirkuselefanten. Er sucht einfach nach der nächsten Ausschreibung und schaut, um weiteren Enttäuschungen vorzubeugen, zunächst in die Teilnahmebedingungen. Volltreffer: Jeder darf mitmachen, egal wie alt er ist und wo er herkommt. Das ist doch mal Gleichberechtigung! Doch Ottos Freude währt nicht lange. Das Thema sind Vampwölfe. Die kann er gar nicht leiden, kennt sich auch kaum mit den gefräßigen Dingern aus, und Fantasy ist eh nicht so seine Schiene. Kann er nicht einfach über das schreiben, was ihm Spaß macht?

Was denken sich diese Ausschreiber eigentlich? Ist doch eine Frechheit, die Kreativität dermaßen zu beschränken und nicht selten sogar einem Teil der Kreativen des Landes ganz den Riegel vorzuschieben.

Und Otto hat noch Glück. Sein Kumpel Klaus schreibt gar nicht. Der wird also von nahezu allen Schreibwettbewerben und -ausschreibungen ausgeschlossen. Kein Wunder, dass der sich ärgert.

Das kann Otto wirklich gut nachvollziehen, denn neulich fand er eine Ausschreibung für einen Kochwettbewerb. Sind die jetzt völlig bescheuert? Otto kann gar nicht kochen. Frechheit!

Gut und teuer

Cover Handbuch für Autorinnen und AutorenSie ist da, die siebte Auflage des Handbuchs für Autorinnen und Autoren aus dem Uschtrin Verlag.

Gewohnt informativ und umfassend ist dieses Standardwerk, in der Jubiläumsausgabe „25 Jahre Handbuch“ , wohl jedem ans Herz zu legen, der sich mit den Themen rund um das Schreiben und Veröffentlichen auseinandersetzen will.

Enthalten sind unter anderem fünfzehn Beispielexposés mit Kommentaren der betreffenden Agenturen, LektorInnen und AutorInnen, viele exklusive Beiträge von Brancheninsidern, Musterverträge, Verlagsadressen und vieles mehr. Mehr Informationen gibt es hier. Spätestens ein Blick ins Inhaltsverzeichnis dürfte das Begehren wecken.

Ob man diesem Begehren nachkommt, wird stark davon abhängen, ob einem das Handbuch 49,90 Euro wert ist. Für das Geld wird eindeutig viel geboten in einem Werk, das den Autor lange Zeit begleiten kann. Allerdings kostet das vergleichbare Jahrbuch für Autoren und Autorinnen vom Autorenhaus-Verlag ganze 20,- Euro weniger. Auch hier kann man sich vorab das Inhaltsverzeichnis ansehen.

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