Vertrag dich: Der Normvertrag

© Franck Boston
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Weiter geht es im Vertragspoker. Vorweg sei gesagt, dass die Artikel von mir nach bestem Wissen und Gewissen verfasst werden. Aber ich bin kein Jurist. Im Streitfall könnt ihr euch also weder auf mich noch auf meine Ausführungen hier berufen.

Heute geht es um den Normvertrag an sich. Dieser wurde in einem Rahmenvertrag zwischen „dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der IG Medien und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. – Verleger-Ausschuß“ vereinbart. Er liegt seit dem 1. April 1999 in unveränderter Form vor.

Dieser Normvertrag ist eine Empfehlung, wie ein Werkvertrag zwischen Autor und Verleger aussehen sollte. Empfehlung bedeutet, dass der Normvertrag nicht bindend ist. Dabei ist aber weniger daran gedacht, dass Verleger, sofern sie Mitglieder des Börsenvereins sind, ihre ganz eigenen Verträge aufsetzen sollen. Vielmehr geht es um individuelle Abweichungen vom Normvertrag, die, falls sie zu Lasten des Autors gehen, sachlich begründet sein müssen. Dazu heißt es im Rahmenvertrag zwischen VS und Börsenverein:

Die Vertragschließenden verpflichten sich, darauf hinzuwirken, daß ihre Mitglieder nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund zu Lasten des Autors von diesem Normvertrag abweichen.

Auch kann der Normvertrag im Regelfall nicht für alle Arten von Publikationen gelten, etwa für fachwissenschaftliche Werke oder Schulbücher. Auch Anthologien benötigen besondere Regelungen. Für letztere gibt es entsprechende Musterverträge, die die Besonderheiten für Autoren und Herausgeber berücksichtigen.

Für den Autor bedeutet der Normvertrag also vor allem Orientierung. Er kann den angebotenen Verlagsvertrag mit dem Normvertrag vergleichen und sollte hellhörig werden, wo sich Abweichungen zeigen. Diese sollte er in Ruhe prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen. Sie können natürlich auch zu seinem Vorteil sein.

Die Norm- und Musterverträge lassen sich auf den Internetseiten vom VS herunterladen. Wer sich über darüber hinausgehende Verträge und Honorare (Lektoren, bildende Künstler, Musikunterricht, …) informieren will, ist bei mediafon an der richtigen Adresse. Für die Schweiz hat der AdS einen eigenen, an den Normvertrag angelehnten Mustervertrag entwickelt.

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