Wie passend! Meine kleine Reihe zum Erzähler hat gerade in dieser Woche ihren Schlusspunkt erreicht und nächste Woche will ich mich in die Tiefen der Verlagsverträge begeben. Eine Definition, was ein Verlag überhaupt ist, war eigentlich nicht geplant.
Eine Diskussion, die sich über die entsprechenden Seiten bei Facebook verteilt, hat mich nun umgestimmt. Anlass sind die grundsätzlich verständlichen Anstrengungen des Aavaa Verlags, von der „Schwarzen Liste“ des Montsegúr Autorenforums genommen zu werden, auf der sie dank alphabetischer Reihenfolge dummerweise auch noch gleich an zweiter Stelle auftauchen.
Es geht letztlich darum, ob der Aavaa Verlag ein Druckkostenzuschuss- bzw. ein Dienstleisterverlag ist oder ob sein Geschäftsmodell dem eines klassischen (Publikums-) Verlags entspricht. Vielleicht ist er ja auch irgendetwas dazwischen.
Voraussichtlich am Mittwoch werde ich also mit einem Artikel beginnen, der noch an der Oberfläche des Vertraglichen kratzt und die Frage klären soll, welche Kriterien ein Verlag erfüllen muss, um ganz sicher nicht in die Bredouille des Aavaa Verlags zu geraten. Oder anders gefragt: Wann kann ich sicher sein, dass mein Verlagsvertrag überhaupt ein Vertrag mit einem Verlag ist?