Beruf Erzähler: Die Verträge

Wie jeder Berufstätige geht auch der Erzähler Verträge ein. Und zwar für jeden Job gleich mehrere. Drei, um genau zu sein.

Zunächst natürlich den mit seinem Arbeitgeber, dem Autor. Ein zugegebenermaßen etwas ungewöhnlicher Vertrag, denn es gibt naturgemäß nur einen, der auf die Einhaltung dieses Vertrages achten kann und muss. Diese Verantwortung lässt sich dem Erzähler leider nicht aufbürden.

Der Inhalt des Vertrages ist wenig kompliziert: Der Autor erteilt dem Erzähler den Auftrag, wie dieser die Geschichte zu erzählen hat, wobei vor allem auf die Einhaltung der Rahmenbedingungen der ebenfalls vom Autor vorgegebenen Erzählsituation zu achten ist. Die Führungsverantwortung liegt beim Autor, er ist es, der für Fehler des Erzählers zur Rechenschaft gezogen wird.

Damit berühren wir bereits den zweiten Vertrag, in dem der Erzähler lediglich das Bindeglied zwischen den Vertragspartnern Autor und Leser ist. Der Inhalt entspricht weitgehend dem ersten Vertrag: Auch hier steht der Erzähler in der Pflicht, die Rahmenbedingungen der Erzählsituation einzuhalten, sodass der Leser sich auf diese verlassen kann. Obendrein obliegt ihm die Verpflichtung, dem Leser von Beginn an Klarheit über diese Bedingungen zu verschaffen. Haften muss auch hier wieder der Autor.

Der Vertrag mit dem Leser

Im dritten Vertrag allerdings spielt der Autor kaum eine Rolle. Der wird zwischen Erzähler und Leser geschlossen. Voraussetzung ist, dass Ersterer die anderen Verträge einhält. Das Interessante: Unter dieser Voraussetzung ist entsprechend der literarischen Konventionen der Leser der Einzige, der diesen Vertrag brechen kann. Und er wird dafür mit ausbleibendem Lesegenuss bestraft!

Der Leser schließt diesen Vertrag in der Regel vollkommen unbewusst. Er erkennt darin an, dass der Erzähler in den Grenzen seiner jeweiligen Erzählsituation übernatürliche Fähigkeiten besitzt. Etwa die, das Innenleben einer Figur zu kennen, als sei es sein eigenes. Oder gar sich derart in diese Figur zu versenken, dass er die Welt mit deren Sinnen wahrnimmt. Er akzeptiert, dass mancher Erzähler ein Gedächtnis besitzt, das dasjenige eines Elefanten lächerlich erscheinen lässt, während ein anderer gar von sich behauptet, gottgleiches Wissen über alles, was in der Welt vor sich geht, zu besitzen. Und er wundert sich nicht darüber, wenn ein Erzähler, der seine eigene Geschichte erzählt (oder so tut, als würde er das tun), dies offenbar im gleichen Atemzug tut, in dem die Ereignisse stattfinden.

Ja, es ist verrückt! All diese Dinge blendet der vertragskonforme Leser aus, damit er auf dieser Basis von einem glaubwürdigen Erzähler und seiner ebenso glaubwürdigen Erzählung ausgehen kann.

Diese drei Verträge bilden eine Art Kreis. Sie bedingen sich gegenseitig. Der eine braucht den anderen als Grundlage, während er gleichermaßen seine Voraussetzung darstellt. Wird einer der drei gebrochen, funktionieren auch die anderen nicht mehr.

Zur Übersicht

3 Antworten auf “Beruf Erzähler: Die Verträge”

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: